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- endee
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Ich würd mir aber Überlegen ob du das Heckblech nur wieder gerade ziehst oder es Austauscht, ewgl was der Gutachter sagt!
Wenn du es austauscht ist es ein Unfallwagen und der Schaden muss beim Verkauf mit angegeben werden. Wenn das Blech nur wieder gerade gezogen wird ist es ein Blechschaden und muss nicht mit angegeben werden.
Mit ist letzdemal auch einer rein gefahren, aber mein Auto war geparkt. Ich Parke immer auf Kundenparkplätzen von unserer ehemaligen Trinkhalle, gerade damit mir keiner ans Auto fährt. Der Typ ist mir rückwaärts rein und hat mich noch vor die Wand gedrückt, parke aus vorsicht immer nah an der Wand, damit der Sexy Arsch nicht auf dem Bürgersteig hängt.
Bei mir kommt noch Stoßstange+Halter und kleinzeugs bei. Schaden war 3800€.
Ich hoffe du hast als Reparaturort Nissan angegeben, da kommt am meisten geld bei rum weil die am teuersten sind!
Wenn du es austauscht ist es ein Unfallwagen und der Schaden muss beim Verkauf mit angegeben werden. Wenn das Blech nur wieder gerade gezogen wird ist es ein Blechschaden und muss nicht mit angegeben werden.
Mit ist letzdemal auch einer rein gefahren, aber mein Auto war geparkt. Ich Parke immer auf Kundenparkplätzen von unserer ehemaligen Trinkhalle, gerade damit mir keiner ans Auto fährt. Der Typ ist mir rückwaärts rein und hat mich noch vor die Wand gedrückt, parke aus vorsicht immer nah an der Wand, damit der Sexy Arsch nicht auf dem Bürgersteig hängt.
Bei mir kommt noch Stoßstange+Halter und kleinzeugs bei. Schaden war 3800€.
Ich hoffe du hast als Reparaturort Nissan angegeben, da kommt am meisten geld bei rum weil die am teuersten sind!
Kolege: Woa....du hast nen S14a! Hast wieder krumme Geschäfte gemacht?
Ich: Jap! 2 Stangen Kippen vertickt
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Trugschluß !!!!!endee wrote:Ich würd mir aber Überlegen ob du das Heckblech nur wieder gerade ziehst oder es Austauscht, ewgl was der Gutachter sagt!
Wenn du es austauscht ist es ein Unfallwagen und der Schaden muss beim Verkauf mit angegeben werden. Wenn das Blech nur wieder gerade gezogen wird ist es ein Blechschaden und muss nicht mit angegeben werden.
Die bagatellgrenze liegt bei ca. 800€ Schaden egal was verbogen war egal was getauscht worden ist und egal was lackiert worden ist
Es gibt Autohändler die haben ein Auto zurücknehmen müssen weil die Motorhaube nachlackiert worden war. Alles was darüber ist und verschwiegen wird kann vor gericht gegen Sie verwendet werden.
Das macht dann spaß ein Auto nach 1,5 Jahren und 20.000km später zum gleichen Preis wieder zurück zu nehmen.
Des weiteren : DER RAHMENSCHDEN
Alles was an der Karosserie geschweißund geklebt ist gehört zum Rahmen !! Der Rahmen nennt sich heutzutage Selbsttragende karosserie.
Somit sind bei den alten Fords ( Kotflügel geschweißt ) und beim Ka die Kotflügel ein Rahmenteil. Genaugenommen sind geklebte Frontscheiben auch ein Rahmenteil da diese als Tragendes Teil ausgewiesen werden.
Seit da echt vorsichtig was Ihr macht !!
- endee
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Zählt da denn der reine Schaden am heckblech bzw. die Instandsetzungskosten, oder der komplette Schaden??
Das teure sind ja nicht die eigentlichen Reperaturkosten bei uns/mir. Bei mir sind die Arbeitskosten bei knapp 840€, der Rest geht dank Nissan und dessen Apothekenpreise für Ersatzteile drauf. ich hab z.b. nur einen kleinen Kratzer im Mittelteil der Rückleuchten, das ding kostet gleich mal 165€
Das teure sind ja nicht die eigentlichen Reperaturkosten bei uns/mir. Bei mir sind die Arbeitskosten bei knapp 840€, der Rest geht dank Nissan und dessen Apothekenpreise für Ersatzteile drauf. ich hab z.b. nur einen kleinen Kratzer im Mittelteil der Rückleuchten, das ding kostet gleich mal 165€

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- MichaS14a
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Das hört sich danach an, als ob Du einen Anwalt einschalten solltest. Die wollen Dich verarschen!
Lies Dir mal das hier in Ruhe durch:
http://www.captain-huk.de/haftpflichtsc ... /#more-725
Stichwort: „Schadensmanagement der Versicherer“
Lies Dir mal das hier in Ruhe durch:
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98'er S14a, mit ein paar Modifikationen 

Wo ist das Problem?
Fahrzeugwert - Restwert = MaxSchedenssumme
7100 - 2300 = 4800
Dein Schaden beläuft sich auf 4200 Euro < 4800 Euro. Somit wird alles schön von der Versicherung bezahlt.
Zum Anwalt sollte man übrigens sofort gehen und ihn alles abwickeln lassen. Ansonsten hat der Gutachter seinen Job "ausreichend" gemacht, sodass Du Deine Kohle bekommst. Ob er nun den Fahrzeugwertwert auf 7000 oder 17000 schätzt ist für Dich in diesem Fall unerheblich ...
Fahrzeugwert - Restwert = MaxSchedenssumme
7100 - 2300 = 4800
Dein Schaden beläuft sich auf 4200 Euro < 4800 Euro. Somit wird alles schön von der Versicherung bezahlt.
Zum Anwalt sollte man übrigens sofort gehen und ihn alles abwickeln lassen. Ansonsten hat der Gutachter seinen Job "ausreichend" gemacht, sodass Du Deine Kohle bekommst. Ob er nun den Fahrzeugwertwert auf 7000 oder 17000 schätzt ist für Dich in diesem Fall unerheblich ...
Last edited by Toto on 04.03.2008, 12:05, edited 1 time in total.