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- MichaS14a
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- Joined: 09.04.2004, 17:53
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Ich befürchte das die versuchen, genau wie bei mir damals, nicht zu zahlen, bzw. weniger als Dir zustehen würde.
Genau mit so einem komischen Angebot eines "Autohändlers", der den Wagen für gaaanz wenig Geld kaufen würde und dem niedrigen Wiederbeschaffungswert sind sie mir damals auch gekommen.
Ich habe damals das Glück gehabt an einen fähigen Anwalt zu kommen, der das gesamte Prozedere für mich regelte und ich so zu meinem Recht gekommen bin.
Auch bei der Clio-Geschichte mache ich da keine langen Faxen: Sollte ich auch nur den Verdacht auf Verarsche haben geht das gleich wieder zum Anwalt. Nur ist der Schaden beim Clio so gering, dass ich erst mal darauf verzichte und hoffe, dass die Versicherung den Bagatellschaden so abwickelt.
Genau mit so einem komischen Angebot eines "Autohändlers", der den Wagen für gaaanz wenig Geld kaufen würde und dem niedrigen Wiederbeschaffungswert sind sie mir damals auch gekommen.
Ich habe damals das Glück gehabt an einen fähigen Anwalt zu kommen, der das gesamte Prozedere für mich regelte und ich so zu meinem Recht gekommen bin.
Auch bei der Clio-Geschichte mache ich da keine langen Faxen: Sollte ich auch nur den Verdacht auf Verarsche haben geht das gleich wieder zum Anwalt. Nur ist der Schaden beim Clio so gering, dass ich erst mal darauf verzichte und hoffe, dass die Versicherung den Bagatellschaden so abwickelt.
98'er S14a, mit ein paar Modifikationen 

@Micha
Es geht erstmal nur um das Gutachten.
Der Gutachter hat den Schaden geschätzt (untermauert von einer Auflistung), den Wiederbeschaffungswert (???) und den Restwert (untermauert von 2 Angeboten). Am Ende hat sich ein Schadenswert ergeben, der kleiner ist, als die Differenz aus Weiderbeschaffungs- und Restwert. Somit wird die Verischerung zahlen.
Er hat ja noch keine Stellungnahme von der Versicherung und die wird auch wohl kaum Chancen haben, das Gutachten anzufechten, mit den Werten die der Gutachter reingehauen hat. Selbst der Wiederbeschaffungswert sit nicht anfechtbar. Und für den Restwert und Schadenswert hat er, wie gesagt, Angebote bzw. ausfühliche Schätzungen vorgelegt.
Es geht erstmal nur um das Gutachten.
Der Gutachter hat den Schaden geschätzt (untermauert von einer Auflistung), den Wiederbeschaffungswert (???) und den Restwert (untermauert von 2 Angeboten). Am Ende hat sich ein Schadenswert ergeben, der kleiner ist, als die Differenz aus Weiderbeschaffungs- und Restwert. Somit wird die Verischerung zahlen.
Er hat ja noch keine Stellungnahme von der Versicherung und die wird auch wohl kaum Chancen haben, das Gutachten anzufechten, mit den Werten die der Gutachter reingehauen hat. Selbst der Wiederbeschaffungswert sit nicht anfechtbar. Und für den Restwert und Schadenswert hat er, wie gesagt, Angebote bzw. ausfühliche Schätzungen vorgelegt.